Wahlhelfer erhalten Erfrischungsgeld
Aufwendungsausgleich für ehrenamtlichen Einsatz
40 bis 50 Euro pro Einsatz
Als Ausgleich für ihren ehrenamtlichen Einsatz bei der Europawahl erhalten Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Höhe des Erfrischungsgelds variiert je nach übertragenem Amt und liegt zwischen 40 und 50 Euro.
Das Erfrischungsgeld ist eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit und soll die Kosten für Verpflegung, An- und Abreise sowie eventuell anfallende Übernachtungen abdecken.
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach Abschluss des Einsatzes und wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
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